Corona-Hilfe II: Sofortprogramm-Endgeräte
Der Koalitionsausschuss hat die Bereitstellung von 500 Millionen Euro für Schülerinnen und Schüler beschlossen, die zu Hause nicht auf ein mobiles Arbeitsgerät zugreifen können, sowie die Bereitstellung von Online-Lehrinhalten für Schulen. Wie wird das Förderprogramm umgesetzt?
Die Corona-Pandemie ist eine große Bewährungsprobe für alle Menschen in Deutschland. Dies gilt insbesondere für das Bildungssystem. Von den Lehrern über die Schulverwaltung bis hin zu den Hausmeistern helfen alle Verantwortlichen den Schulen, mit dieser Bewährungsprobe gut zurechtzukommen. Das gilt auch für die Eltern, die für ihre Kinder in einer sehr kurzen Zeit zu noch näheren Bildungsbegleitern geworden sind.
Dennoch dürfte die Corona-Krise nicht zu einer Bildungskrise werden. Ein bedeutender Teil des Unterrichts findet heute überwiegend digital statt. Aus diesem Grund hat der Koalitionsausschuss vor kurzem entschieden, 500 Millionen Euro zur Förderung von Schülern mit mobilen Endgeräten zur Verfügung zu stellen und Schulen mit Geräten zur Erstellung von Online-Unterrichtsmaterialien auszustatten. Zu diesem Zweck soll der DigitalPakt Schule durch eine gemeinsame Einigung von Bund und Ländern für ein "Sofortprogramm" ergänzt werden.
Doch wer wird gefördert und wie kommen die Endgeräte zu den Schülern? Die entscheidenden Fragen und Antworten.
1. Was genau soll das Sofortmaßnahmenpaket konkret ermöglichen?
Das digitale Lernverfahren hat in den vergangenen Wochen bereits bundesweit signifikant an Bedeutung gewonnen. Dies wird sich in den kommenden Monaten noch verstärken. Daher werden die Schülerinnen und Schüler zum Lernen zu Hause einen Laptop oder Ähnliches zur Verfügung haben. Nicht alle Eltern können ein solches Gerät für ihre Kinder anschaffen. Es ist daher ein wichtiger Ansatz für mehr Bildungsgerechtigkeit, dass Bund und Länder mit dem Sofortprogramm die Beteiligung an der digitalen Bildung ermöglichten. Um die Verfügbarkeit digitaler Endgeräte zu gewährleisten, hat der Koalitionsausschuss beschlossen, dafür 500 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen.
Außerdem sollen auch Schulen bei der Entwicklung von Online-Lerninhalten unterstützt werden. Denn viele Lehrerinnen und Lehrer nutzen digitale Lehrmittel, die sie auch selbst erstellen. Zu diesem Zweck ist beabsichtigt, Schulen Mittel für die Ausstattung mit Online-Lerninhalten zur Verfügung zu stellen. Zu dieser Ausstattung gehören Hard- und Software - wie z.B. Aufnahmetechnik und Softwarepakete, die für die Bearbeitung benötigt werden - aber auch bei Bedarf Schulungen.
Zur Realisierung des Sofortprogramms haben Bund und Länder das Prozedere in einer Zusatzvereinbarung zum Digitalpakt festgeschrieben.
2. Wie wird das Geld vom Bund ausgeschüttet?
Die Bundesmittel im neuen "Sofortprogramm" werden nach dem so genannten Königstein-Schlüssel auf die Länder aufgeteilt. Ergänzt werden die Bundesmittel durch einen zehnprozentigen Beitrag der Länder, wie bereits in der DigitalPakt-Schule vereinbart.
3. Wer wird die Geräte beschaffen und wer wird sie verteilen?
Die Länder entscheiden im Einzelfall, nach welchem Verfahren die Geräte für die Schulen angeschafft werden. Sie sollen von den Schulen selbst ausgegeben werden.
4. Gibt es zentrale Kriterien für die Verteilung in den Bundesländern?
Nein. Die Situation vor Ort ist von Schule zu Schule unterschiedlich. Die Verantwortungsträger vor Ort kennen die individuelle Situation am besten. Daher sollten die Schulen selbst die Auswahlkriterien für die Verteilung der Ausstattung an die Schülerinnen und Schüler ermitteln.
5. Gibt es eine formale Bedarfsermittlung?
Nein, eine solche ist nicht in Planung. Die Verantwortungsträger vor Ort wissen am allerbesten, wer die Materialien tatsächlich benötigt und können nach eigenem Ermessen handeln.